Krankmeldung und Freistellung
Krankmeldung über Lernsax
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In Lernsax mit dem Elternkonto anmelden.
Oben auf „Gymnasium Dresden-Klotzsche“ klicken (oder „Raum wechseln“ wählen, dann „Gymnasium Dresden-Klotzsche“ im Bereich „Schulen“ auswählen).
Direkter Link zum Abschnitt mit dem Formular (Anmeldung im System erforderlich): https://www.lernsax.de/l.php?forms%7Cinfo%40gykl.lernsax.de%7C/
Rechts in der Werkzeugleiste auf „Formulare“ klicken.
Auf das Statistik-Symbol neben dem Formular für die Krankmeldung der aktuellen Woche klicken.
Das sich öffnende Pop-up-Fenster ausfüllen und unten auf „Eingegebene Daten speichern“ klicken – fertig.
Hinweis
Krankmeldungen sind nur über Lernsax im Webbrowser möglich, in der App Lernsax Messenger ist diese Funktion (zumindest derzeit) nicht verfügbar.
Falls Sie Schwierigkeiten mit dem Formular haben, können Sie die Abwesenheit Ihres Kindes auch per E-Mail an info@gymnasium-klotzsche.de melden. Bitte beachten Sie, dass dafür nicht die E-Mail-Adresse Ihres Kindes verwendet werden sollte.
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Log into LernSax with your parent account
Click on „Gymnasium Dresden-Klotzsche“ (Alternative: „My rooms“ —> „Institutions“ —> „Gymnasium Dresden-Klotzsche“
Direct link to the forms section: https://www.lernsax.de/l.php?forms%7Cinfo%40gykl.lernsax.de%7C/
Click on „Forms“ (right-hand side)
Click on the statistics symbol next to „Krankmeldung KW…“
Fill in all the gaps of the pop-up window and finish by clicking on „save entries“. You have now successfully reported the absence of your child due to illness.
Note
This can only be done via web browser. This service is not available via the LernSax app.
If you have trouble with this form, you can also notify the school via e-mail (info@gymnasium-klotzsche.de). However, please use your parent account to send such an e-mail.
Freistellung
Freistellungen vom Unterricht beantragen Sie bitte in schriftlicher Form beim Klassenlehrer. Nutzen Sie dazu bitte das entsprechende Formular in der Dateiablage in Lernsax. Zuständig für die Entscheidung über Freistellungen von bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer, im Übrigen der Schulleiter. Beachten Sie dazu bitte die Ausführungen in der Schulbesuchsordnung §4.